Bundesgarantien: Sicherheit für Investitionen und Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer

Für Unternehmen, die im Ausland aktiv sein wollen, bietet die Bundesregierung verschiedene Absicherungsmodelle.

In einer globalisierten Welt erkunden viele Unternehmen neue Märkte, auch in Entwicklungs- und Schwellenländern, denn sie bieten interessante und profitable Perspektiven. Dabei kommen sie auch mit vielfältigen Risiken in Kontakt. Genau hier kommen die Bundesgarantien ins Spiel, ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung, das nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Entwicklungs- und Schwellenländern zugutekommen kann. Investitionsgarantien des Bundes ermöglichen Unternehmen, sicher in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren. Die Exportkreditgarantien des Bundes spielen bei der Risikosteuerung und der Finanzierung von Auslandsgeschäften eine zentrale Rolle. Doch was genau sind die sog. Hermesdeckungen und Investitionsgarantien? Und für wen kommen sie in Frage? Dieser Artikel erklärt die Grundlagen.

Was sind Investitionsgarantien?

Investitionsgarantien sind eine Form der Außenwirtschaftsförderung. Der Bund übernimmt dabei Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zum Schutz gegen politische Risiken. Dazu zählen Enteignung, Krieg, Revolution, Konvertierungs- und Transferrisiken sowie Zahlungsunfähigkeit des Gastlandes. Der Bund betreibt zunächst ein effektives Krisenmanagement, um drohende Schäden zu verhindern und springt ein, wenn dem investierenden Unternehmen doch ein Schaden entstanden ist. Der Selbstbehalt im Schadensfall beträgt 5 %. Investitionsgarantien stellen damit eine wichtige Absicherung für die immer bedeutsamer werdenden Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern dar und helfen wirksam bei deren Marterschließung auch in unsicheren Zeiten.

Warum gibt es Exportkreditgarantien?

Exportkreditgarantien sind eine weitere Säule der Außenwirtschaftsförderung. Sie unterstützen deutsche Exporteure beim Absatz ihrer Produkte und Leistungen im Ausland. Denn Exportkreditgarantien sichern Ausfuhrgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab.

Das reduziert das Zahlungsausfallrisiko für exportierende Unternehmen. Gerade bei Exporten in Entwicklungs- und Schwellenländer sind solche Absicherungen wichtig. Exportkreditgarantien ermöglichen es deutschen Unternehmen, Ausfuhren in diese Länder aufzunehmen, die ohne staatliche Absicherung zu riskant wären.

Bundesgarantien: Wem hilft der Staat damit?

Bundesgarantien sichern in erster Linie deutsche Unternehmen bei Investitionen und Exporten ins Ausland ab. Davon profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. So können deutsche Exporteure und Investoren Auslandsgeschäfte eingehen, die ohne eine Absicherung mit den Garantien des Bundes zu riskant wären.

Aber auch die deutsche Volkswirtschaft allgemein profitiert. Denn die Bundesgarantien fördern Auslandsinvestitionen und Exporte. Das stärkt die internationalen Wirtschaftsbeziehungen und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Investitions- und Exportkreditgarantien sind daher ein wichtiger Baustein der staatlichen Wirtschaftsförderung.

Wer kann Exportkredit- und Investitionsgarantien beantragen?

Exportkredit- und Investitionsgarantien können grundsätzlich alle deutschen Unternehmen beantragen. Die Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) dienen vor allem der Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen. Die Exportkreditgarantien werden von der Euler Hermes Aktiengesellschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundes bearbeitet. Interessenten können sich direkt an die Firmenberater der Euler Hermes Aktiengesellschaft wenden.

Auch Kreditinstitute und Leasinggesellschaften können Exportkreditgarantien beantragen, wenn sie einen Exportkredit vergeben oder ein Leasinggeschäft abschließen. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft prüft dabei das Ausfallrisiko des Exportgeschäfts. Ist das Geschäft grundsätzlich förderungswürdig und risikomäßig vertretbar, kann eine Exportkreditgarantie gewährt werden. Dies bedeutet, dass u.a. damit neue Absatzmärkte erschlossen werden können und kein möglicher Schaden absehbar ist.

Die Investitionsgarantien werden von der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG bearbeitet. Interessenten können sich direkt mit PwC in Verbindung setzen.

Was sind Direktinvestitionen?

Direktinvestitionen sind langfristige Investitionen in ausländische Unternehmen. Sie umfassen zum Beispiel Beteiligungen an Projektgesellschaften im Ausland oder langfristige, beteiligungsähnliche Darlehen zur Finanzierung örtlicher Kosten bei einem Auslandsprojekt. Direktinvestitionen dienen dazu, im Ausland Fuß zu fassen und dort Geschäfte aufzubauen.

Die Zahl der deutschen Direktinvestitionen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie erreichte 2021 einen neuen Rekordwert von knapp 52 Milliarden Euro. Die Bundesgarantien unterstützen diesen Trend, indem sie solche Investitionen absichern.

Welchen Vorteil haben Direktinvestitionen im Ausland?

Direktinvestitionen ermöglichen es Unternehmen, neue Absatzmärkte und günstige Standortbedingungen im Ausland zu erschließen. Zudem kann durch Produktion vor Ort die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Direktinvestitionen sind aber auch mit höheren Risiken verbunden. Hier kommen die Investitionsgarantien des Bundes ins Spiel.

Mit ihrer Hilfe können die Vorteile der Internationalisierung genutzt werden, während die Risiken abgesichert sind. Das erleichtert deutschen Unternehmen den Markteintritt in Entwicklungs- und Schwellenländer.

Investitionsgarantien für kleine und mittlere Unternehmen

Auch kleinere und mittlere Unternehmen nutzen in den letzten Jahren verstärkt die Investitionsgarantien des Bundes. Absicherungsfähig sind Investitionen jeglicher Größenordnung. Im Jahr 2022 hat der Bund beispielsweise Garantien in einer Bandbreite von ca. 200.000 Euro bis 652 Millionen Euro übernommen.

Damit können auch kleinere Unternehmen Auslandsinvestitionen sicher tätigen. Die Bundesgarantien unterstützen so die Internationalisierung des deutschen Mittelstandes.

Deckungen für die Ukraine in 2023

Mit Blick auf Anträge für Exportkreditgarantien beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage in der Ukraine fortlaufend. Mit dem Ziel die Ukraine wirtschaftlich bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung Ende Mai eine weitgehende Öffnung und Normalisierung der Deckungsmöglichkeiten für Ausfuhrgeschäfte im Rahmen der Exportkreditgarantien beschlossen: Bereits gegebene Garantien für die Ukraine haben weitestgehend unverändert Bestand. Für Sammeldeckungen (revolvierende Geschäfte und Pauschalabsicherungen) können jetzt auch wieder Geschäfte ohne Banksicherheiten abgesichert werden. Eine Vielzahl von Geschäften betreffen den Agrarsektor, wie zum Beispiel Lieferungen von Saatgut, Düngemitteln oder Erntemaschinen.

Auch Einzeldeckungen mit dem privaten Sektor sind wieder ohne Banksicherheiten möglich. Das gilt sowohl für Bestands- als auch Neukunden entsprechend der Bonitätsprüfung. Deckungen für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor können nach Einzelfallprüfung mit einer Garantie des ukrainischen Finanzministeriums oder der ukrainischen Zentralbank übernommen werden.

Dies soll deutschen Unternehmen ermöglichen, auch während des Krieges in der Ukraine weiter aktiv zu bleiben und auch in schwierigen Zeiten die wirtschaftliche Zusammenarbeit fördern.

Dörte Meyn, Head of Department Whole Turnover Cover (Sammeldeckungen) bei der Euler Hermes AG: „Die Absicherungsmöglichkeiten Deutschlands gehören zu den weitreichendsten im internationalen Vergleich. Wir beobachten gerade seit der Anpassung von Juni wieder eine deutliche Zunahme von Anträgen.“ Euler Hermes ist mit der Durchführung des Bundesförderinstruments Exportkreditgarantien beauftragt.

Aktuelle Informationen und Ansprechpartner: Länderinformation Ukraine (exportkreditgarantien.de)

Russland- und Belarus-Geschäft von Bundesgarantien ausgenommen

Für Russland und Belarus werden dagegen keine neuen Bundesgarantien mehr bewilligt. Bereits bestehende Garantien laufen zwar zunächst weiter. Insgesamt ist das Russland- und BelarusGeschäft aber bis auf Weiteres von den Garantien des Bundes ausgenommen. Die Bundesregierung hat damit auf den russischen Angriffskrieg reagiert. Neue Investitionen deutscher Unternehmen in Russland werden nicht mehr gefördert. Die Aussetzung der Investitions- und Exportkreditgarantien ist Teil der Wirtschaftssanktionen gegen Russland.

Fazit: Bundesgarantien stützen Internationalisierung

Die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung ermöglichen es deutschen Unternehmen sicherer in Entwicklungs- und Schwellenländern zu investieren und zu exportieren. Bei den Investitions- und Exportkreditgarantien steht die Absicherung von Auslandsgeschäften vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen im Fokus. Sie sind damit ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Die Bundesgarantien unterstützen die Internationalisierungsbestrebungen der deutschen Wirtschaft und stärken so den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Bundesgarantien und leverist.de

Auf leverist.de finden sich diverse Angebote zur Kooperation mit ukrainischen Unternehmen, die im Rahmen der Exportkreditgarantien absicherungsfähig sind. Dadurch können deutsche Firmen erfolgreich und sorgenfrei Geschäfte mit ukrainischen KMUs eingehen. Neben dem Aufbau nachhaltiger Geschäftsbeziehungen tragen solche Kooperationen zum raschen Wiederaufbau der Ukraine bei. Selbstverständlich sind auch andere Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auf leverist.de absicherungsfähig. Hier geht‘s zu den Geschäftsmöglichkeiten.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

www.exportkreditgarantien.de

Lösungen für den Mittelstand

Informationen für ausländische Importeure

Deckungsstopp für Russland und Belarus

www.investitionsgarantien.de

Investitionsgarantien Halbjahresbericht 2023


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leverist.de hat eine Sondermaßnahme zur Unterstützung von Unternehmen in der Ukraine und Moldau sowie Hilfsorganisationen in Deutschland aufgesetzt. Mehr Informationen auf den dafür eingerichteten Sonderseiten.